WEX Europe Services B.V

WEX Fuel Card – Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Kartenverwendung

 

1. Zweck

1.1 Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Bedingungen festzulegen, gemäß denen Kunden Karten nutzen können, um an den teilnehmenden Tankstellen in Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden (und jedes Land, welches WEX ggf. hinzufügt) Waren und Dienstleistungen zu erhalten, soweit diese Waren und Dienstleistungen dort zum Verkauf angeboten werden. Jeder Kunde, der eine Karte nutzen möchte, erklärt sich damit einverstanden, diese gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen entgegenzunehmen und zu nutzen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge oder sonstigen Rechtsverhältnisse, auf deren Grundlage WEX seine Waren und Dienstleistungen bereitstellt oder bereitzustellen anbietet ist. WEX lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

2. Definitionen

2.1 In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

– „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die alle Angebote und Beziehungen regeln, auf deren Grundlage WEX seine Waren und Dienstleistungen bereitstellt, und die auch unter https://www.wexkarte.de/kartenverwendung/ zu finden sind.

–    „Datenschutzgesetze“ sind die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Dazu gehören insbesondere der Data Protection Act 2018 und eventuelle Erneuerungen sowie die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO„) und verbindliche Richtlinien und Leitfäden, die von den zuständigen Kontrollbehörden von Zeit zu Zeit herausgegeben werden;

– „Fahrerkarte“ hat die Bedeutung, die ihm in Ziffer 4.3 (a) zugewiesen wird;

– „Fahrzeugkarte“ hat die Bedeutung, die ihm in Ziffer 4.3 (a) zugewiesen wird.

– „Flottenkarten“ hat die Bedeutung, die ihm in Ziffer 4.3 (b) zugewiesen wird.

„Höchstkredit“ bezeichnet den Maximalbetrag nicht bezahlter Transaktionen, unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem Kundenkonto offen sein dürfen. WEX bestimmt den Höchstkredit nach freiem Ermessen und kann diesen jederzeit ändern.

„Karten“ bezeichnet alle Zahlungskarten, die von WEX und/oder einem von WEX bestimmten Dritten an den Kunden ausgestellt werden, und „Karte“ bezeichnet eine dieser Karten.

„Kartenformulare“ bezeichnet das Kartenantragsformular, das Kartenbestellformular und/oder weitere Formulare, die der Kunde auf Anforderung von WEX ausfüllt und die von WEX und/oder eines von WEX bestimmten Dritten akzeptiert werden.

„Karteninhaber“ bezeichnet Personen, denen der Kunde eine Karte zur Verfügung gestellt hat und die der Kunde ermächtigt hat, diese Karte zu verwenden, und „ein Karteninhaber“ bezeichnet einzelne dieser Personen.

– „Kartenlistenpreis“ bezeichnet eine von WEX verwendete Preisliste für Treibstoffprodukte. Der Kartenlistenpreis ist Schwankungen unterworfen und wird von Zeit zu Zeit geändert. Der Kartenlistenpreis wird dem Kunden nach schriftlicher Mitteilung zur Verfügung gestellt.

– „Konto“ bezeichnet das von WEX eröffnete individuelle Online-Konto eines Kunden oder Karteninhabers, wie in Ziffer 3.1 beschrieben.

– „Kontrollwechsel“ bezeichnet den Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Kunden oder jede Fusion oder Verschmelzung mit oder Übernahme eines anderen Unternehmens, einer anderen Organisation oder einer anderen Person durch den Kunden, oder jeder direkte oder indirekte Wechsel des Eigentums an mehr als 50% des stimmberechtigten Aktienkapitals des Kunden in einer oder mehreren miteinander verbundenen Transaktionen.

„Kunde“ bezeichnet das Unternehmen, dessen Details im Kartenformular aufgeführt sind und dessen Anmeldung für Karten von WEX akzeptiert wurde.

– „Kundendienstabteilung“ ist die Kontaktstelle für administrative Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Karte. Eine Übersicht über die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden sich unter https://www.wexkarte.de/kontakt/#kontaktdaten.

„Mitteilen“ oder „Mitteilung“ bedeutet, dass die jeweils andere Partei informiert wird:

  1. über das Webportal oder die Website: im Falle einer Mitteilung an WEX (1) werden die erforderlichen Informationen anhand der Funktionen, die auf dem Webportal für diesen Zweck vorgesehen sind, elektronisch übermittelt; oder im Falle der Mitteilung an den Kunden und/oder Karteninhaber (2) werden die Informationen im Webportal oder auf der Website ins Internet gestellt;
  2. durch Senden einer E-Mail an die E-Mail-Adresse, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt („per E-Mail“);
  3. durch Senden eines Briefes an die Anschrift, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt;
  4. durch Aufnahme bestimmter Angaben in die Rechnung oder in die Zahlungsaufstellung, die der Rechnung beigefügt ist (gilt nur für eine Mitteilung von WEX an den Kunden), oder
  5. per Telefon, wobei die Telefonnummer zu verwenden ist, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt („per Telefon“).

-„Netzwerkpartner„: bezeichnet ein Unternehmen, das berechtigt ist, die Karte zu akzeptieren, auf deren Grundlage ein Kunde und/oder Karteninhaber die Waren oder Dienstleistungen oder beides von WEX an Tankstellen dieses Netzwerkpartners erwerben kann.

„Nicht-Treibstoffprodukte“ bezeichnet alle Waren und Dienstleistungen, die nicht Treibstoffprodukte sind, die WEX jeweils an den Kunden und/oder Karteninhaber liefert.

„Parteien“ meint WEX und den Kunden, und „Partei“ meint einen von beiden.

„PIN“ bezeichnet die persönliche Identifikationsnummer, die zur Verwendung mit der Karte ausgegeben wird.

– „Rechnung“ hat die ihm in Ziffer 5.2 (d) zugewiesene Bedeutung;

„Schriftliche Mitteilung“ bedeutet „Mitteilen“, so wie in den Paragrafen (a) bis (d) der Definition angegeben.

„Tankstelle“ bezeichnet eine Tankstelle eines Netzwerkpartners, an der der Kunde und/oder der Karteninhaber die Waren oder Dienstleistungen oder beides von WEX erwerben kann und die dem Netzwerk von Tankstellen angehört. Eine Liste des Tankstellennetzes findet sich unter https://www.wexkarte.de/netzwerk/.

„Transaktion“ bezeichnet jede Verwendung der Karte, um an einer Tankstelle Waren oder Dienstleistungen zu erhalten;

„Treibstoffprodukte“ bezeichnet Produkte, wie etwa (jedoch nicht abschließend) Benzin, Diesel, Diesel für Geländefahrzeuge, Dieselabgasflüssigkeit, LPG, HVO, CNG, AdBlue and LNG, die dem Kunden zum Kauf zur Verfügung stehen;

Unterauftragsverarbeiter“ hat die Bedeutung, die ihm in Ziffer 6.4 (vii) zugewiesen wird.

– „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet (1) für WEX: WEX Inc. oder jedes Unternehmen, an dem WEX Inc. (a) direkt oder indirekt 50% oder mehr des Aktienkapitals besitzt oder kontrolliert oder (b) mehr als 50% der Stimmrechte ausüben kann oder (c) die Möglichkeit hat, direkt oder indirekt, durch Vereinbarung oder auf andere Weise, die Unternehmenspolitik zu bestimmen; und (2) für den Kunden: jedes Unternehmen, an dem die oberste Holdinggesellschaft des Kunden (a) direkt oder indirekt 50% oder mehr des Aktienkapitals besitzt oder kontrolliert oder (b) die Befugnis hat, mehr als 50% der Stimmrechte auszuüben, oder (c) die Befugnis hat, direkt oder indirekt, durch Vereinbarung oder auf andere Weise, die Unternehmenspolitik zu bestimmen;

„Verfahrensregeln für Karten“ bezeichnet Verfahrensregeln oder Richtlinien für die Verwendung der Karten, die WEX jeweils mitteilt;

„Vertrag“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kartenformulare und die Verfahrensregeln für Karten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Kartenformulare oder der Verfahrensregeln für Karten haben die Kartenformulare Vorrang gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang gegenüber den Verfahrensregeln für Karten;

„Waren und Dienstleistungen“ bezeichnet Treibstoffprodukte, Nicht-Treibstoffprodukte und alle sonstigen dazugehörigen Produkte und/oder Dienstleistungen, die je nach Fall gemäß diesem Vertrag erworben werden können oder Gegenstand eines separaten Vertrags in Ergänzung zu diesem Vertrag sind. Die Begriffe „Waren“ und „Dienstleistungen“ meinen jeweils einen von diesen.

– „Webportal“ bezeichnet die Internetseite, auf die der Kunde und/oder Karteninhaber Zugriff hat, um u.a. die Daten zu ändern, Waren und Dienstleistungen sowie Einschränkungen der Karte auszuwählen und Kontoauszüge herunterzuladen;

Wechselkurs“ ist der mittlere Schlusskurs der von der Europäischen Zentralbank am Tag der Kartentransaktion veröffentlichten Euro-Referenzwechselkurse zuzüglich 1,5%. An einem Tag, an dem solche Kurse nicht veröffentlicht werden, gilt der Kurs des unmittelbar vorangegangenen Werktages, an dem er veröffentlicht wurde, oder ein anderer Wechselkurs, den WEX dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilen kann

„Werktag“ bezeichnet einen Tag, an dem die Banken in Deutschland für die üblichen Bankgeschäfte geöffnet sind;

„WEX“ bedeutet WEX Europe Services B.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Rotterdam und eingetragenem Firmensitz in Spoorstraat 200, 4811 BH Breda, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 59956550, sowie seine Nachfolger, Bevollmächtigten und ernannten Beauftragten oder jedes andere verbundene Unternehmen und deren Nachfolger, Beauftragte oder Bevollmächtigte, je nachdem.

-„WEX Inc.“ ist eine nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, ordnungsgemäß gegründete und bestehende Gesellschaft mit der Postanschrift 97 Darling Avenue, South Portland, Maine, 04106, Vereinigte Staaten von Amerika, eingetragen bei der State of Delaware Division of Corporations unter der Aktennummer 3058125;

„Zahlungsverzug“ hat die Bedeutung, die dem Begriff in Ziffer 5.3.(a) zugewiesen wird.

„Zahlungsfrist“ hat die Bedeutung, die dem Begriff in Ziffer 5.3 (a) zugewiesen wird.

– „Zinssatz“ ist der in Artikel 6:119a des niederländischen Zivilgesetzbuches definierte Zinssatz.

– „Zapfsäulenpreis“ meint den Preis, der zum Zeitpunkt des Treibstoffkaufs auf dem Schild an der Tankstelle angezeigt wird.

2.2 Die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Datenschutzverletzung“ und „Verarbeitung“/“verarbeiten“ haben die gleiche Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen.

3. Beantragung und Ausstellung von Karten

3.1 WEX kann dem Kunden nach freiem Ermessen eine oder mehrere Karte(n) zur Verfügung stellen oder einen Dritten veranlassen, dies zu tun. Nimmt WEX den Antrag des Kunden auf eine Karte an, wird ein Konto eröffnet und die Karte(n) werden von WEX ausgestellt. Die von WEX an den Kunden ausgestellte(n) Karte(n) und das zugehörige Konto enthalten die vom Kunden angegebenen Informationen, die ausgewählten Waren und Dienstleistungen sowie einen Höchstkredit und Beschränkungen, die von WEX genehmigt werden. Der Kunde ist für die ausgewählten Waren und Dienstleistungen und die für das Konto bestimmten Einschränkungen verantwortlich und haftet für alle Folgen der Auswahl und der Einschränkungen.

3.2 WEX übermittelt dem Kunden den/die relevanten PIN-Code(s) getrennt von der/den entsprechenden Karte(n) per Einschreiben, es sei denn, der Kunde hat einen persönlichen PIN-Code erhalten. Der Kunde ist für die Übermittlung des entsprechenden PIN-Codes an den Karteninhaber verantwortlich.

3.3 Der Kunde und/oder Karteninhaber kann eine Karte zum Erwerb bestimmter Waren und Dienstleistungen von WEX, die an den Tankstellen erhältlich sind, verwenden, ist jedoch nicht verpflichtet, einen Mindestbetrag an Waren und Dienstleistungen mit der Karte zu kaufen. Eine Karte, die über einen bestimmten, von WEX festgelegten Zeitraum nicht benutzt wurde, kann wegen Nichtbenutzung automatisch gekündigt oder mit einer Gebühr belastet werden.

3.4 WEX bietet über seine Netzwerkpartner eine Reihe von Waren und Dienstleistungen an, die mit einer Karte erworben werden können. Der Kunde und/oder Karteninhaber bestimmt die Kategorien von Waren und Dienstleistungen, die mit den Karten erworben werden können, auf der Grundlage des verfügbaren Angebots im Webportal. WEX kann jederzeit und ohne Mitteilung das Angebot an Waren und Dienstleistungen erweitern oder reduzieren. Die Ausstellung von Karten an den Kunden und/oder Karteninhaber verleiht dem Kunden keinen Anspruch auf die Übergabe von Waren und Dienstleistungen.

3.5 Die Verwendung einer Karte stellt einen Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen von WEX dar. Das Eigentum an den Waren und das Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Waren an der Tankstelle über.

3.6 Die Karten dürfen nur an teilnehmenden Tankstellen verwendet werden. Die Netzwerkpartner haben jedoch das Recht, die Karten einzubehalten und/oder die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die Annahme von Karten oder die Bearbeitung von Transaktionen aus beliebigen Gründen zu verweigern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktmangel, technisches Versagen der Ausrüstung oder Nichteinhaltung dieses Vertrages durch den Kunden und/oder Karteninhaber. Der Kunde ist verpflichtet, alle von einem Netzwerkpartner an der Tankstelle auferlegten Betriebsanforderungen und Bedingungen einzuhalten. Alle Gebühren oder Zahlungen, die von Netzwerkpartnern an WEX im Zusammenhang mit Transaktionen des Kunden und/oder Karteninhabers, die nicht den örtlichen Vorschriften entsprechen oder die die Ausrüstung des Netzwerkpartners beschädigen, erhoben werden, kann WEX dem Kunden in Rechnung stellen. Wenn die Waren und Dienstleistungen bereits geliefert wurden und die Karte vom Netzpartner aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert wird, ist der Kunde und/oder Karteninhaber verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen zu dem an der Tankstelle geltenden Kundenpreis des Netzpartners mit anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen.

3.7 Der Kunde kann Karteninhabern die Nutzung einer Karte gestatten und muss sicherstellen, dass die Karteninhaber die für ihn geltenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhalten. Der Kunde stellt sicher, dass die Karten nicht im Besitz von Personen verbleiben, die nicht mehr autorisierter Karteninhaber sind.

3.8 Die Karte darf nur für Einkäufe verwendet werden, die einem normalen Konsum oder Gebrauch entsprechen, und die Karten dürfen vom Kunden und/oder Karteninhaber nur in Übereinstimmung mit allen geltenden Rechtsvorschriften verwendet werden.

3.9 WEX kann die Anzahl der Netzwerkpartner und/oder Tankstellen, an denen die Karten verwendet werden können, ohne Mitteilung erhöhen oder reduzieren und die Art der Netzwerkpartner und/oder Tankstellen, an denen die Karten verwendet werden können, ohne Mitteilung variieren.

4. Karten 

4.1 Eigentum, Kündigung, Sperrung oder Erneuerung von Karten

Karten bleiben jederzeit Eigentum von WEX. WEX kann nach eigenem Ermessen Karten kündigen oder sperren oder die Erneuerung oder den Ersatz von Karten verweigern und der Kunde hat die Karten auf erste Anforderung an WEX zurückzugeben. WEX kann nach vorheriger Mitteilung an den Kunden Gebühren für die Karten erheben.

4.2 Verwendung von Karten

Der Kunde und/oder Karteninhaber darf die Karten nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verwenden. Eine Karte darf neben weiteren Umständen unter den folgenden Umständen nicht verwendet werden:

(a) nach dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum;

(b) wenn der Kunde und/oder Karteninhaber seinen Höchstkredit überschreitet;

(c) wenn die Karte als verloren oder gestohlen oder der PIN-Code gemäß Ziffer 4.6 als einem Dritten unrechtmäßig bekannt geworden gemeldet wurde;

(d) wenn WEX die Karte gekündigt oder gesperrt hat oder deren Rückgabe gefordert hat;

(e) bei Nichteinhaltung der Verfahrensregeln für Karten;

(f) wenn Zahlungsverzug besteht;

(g) wenn eine Karte von einem anderen Karteninhaber als dem, der auf der Fahrerkarte (wie in Ziffer 4.3 (a) definiert) angegeben ist, oder für ein anderes Fahrzeug als das auf einer Fahrzeugkarte aufgeführte Fahrzeug (wie in Ziffer 4.3 (a) definiert) verwendet wird;

(h) wenn der Kunde und/oder Karteninhaber drei Mal nicht den richtigen PIN-Code eingibt;

(i) wenn die Karte verwendet wird, um Bargeld abzuheben.

Ungeachtet von Ziffer 4.2 (a) — (e) ist der Kunde verpflichtet, sämtliche aus den einzelnen Transaktionen fällige Beträge, zzgl. sämtlicher Gebühren, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer 4.2 erhoben werden, an WEX zu zahlen.

4.3 Kartentypen

  1. Auf den Karten erscheint nach Wahl des Kunden entweder der Name des Karteninhabers („Fahrerkarte”) oder das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs („Fahrzeugkarte„), und ggf. erscheinen weitere Kennzeichnungen, die der Kunde angefordert und WEX akzeptiert hat.
  2. Auf Anforderung des Kunden kann WEX nach freiem Ermessen Karten mit identischem PIN-Code, die von mehreren Karteninhabern verwendet werden können („Flottenkarten“) ausstellen. Die Ausgabe der Flottenkarten erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden, und der Kunde haftet für sämtliche Transaktionen, die mit Flottenkarten vorgenommen werden, bis diese Karten gesperrt werden, selbst wenn sie verloren, gestohlen, kopiert oder nicht fristgerecht zugegangen sind oder die PIN Dritten unrechtmäßig bekannt geworden ist. Der Kunde hält WEX auf Verlangen von sämtlichen Kosten, Ansprüchen und Forderungen, die aus oder in Verbindung mit der Verwendung von Flottenkarten entstehen, schadlos und wird sämtliche zugehörige Gebühren in Verbindung mit diesen Karten zahlen. Dasselbe gilt für Karten, die nicht ausgestellt werden, die der Kunde aus eigener Initiative an einer Tankstelle vorlegt.

4.4 Online- und Offline-Transaktionen

Transaktionen werden online bearbeitet, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen, die die für diese Bearbeitung erforderlichen Geräte betreffen, nicht möglich ist. In einem derartigen Fall werden die Transaktionen offline bearbeitet. Online-Transaktionen werden mit dem PIN-Code bestätigt, und Offline-Transaktionen (falls zulässig) werden durch Unterschrift des Kunden oder Karteninhabers auf der Quittung und, soweit möglich, den Autorisierungscode, den der Mitarbeiter der Tankstelle von der Kundendienstabteilung erhalten kann, bestätigt. Offline bestätigte Transaktionen gelten als vom Kunden oder Karteninhaber akzeptiert und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet weiterhin für Transaktionen, die ohne PIN-Code durchgeführt wurden.

4.5 Sicherheitsmaßnahmen

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, um die sichere Verwahrung und Verwendung der Karte und des zugehörigen PIN-Codes durch den Kunden und/oder Karteninhaber zu gewährleisten. Ungeachtet dessen kann WEX dem Kunden von Zeit zu Zeit jeweils konkrete Sicherheitsmaßnahmen empfehlen. Eine Karte wird zusammen mit einem PIN-Code ausgestellt. Der Kunde darf den PIN-Code nur dem zur Verwendung der Karte autorisierten Karteninhaber bekannt geben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der PIN-Code nicht Dritten unrechtmäßig bekannt wird, z. B., indem der PIN-Code vor anderen Personen als dem Karteninhaber geheim gehalten wird, der PIN-Code niemals zusammen mit der Karte verwahrt wird und ein PIN-Code diskret eingegeben wird.
  2. WEX kann nach eigenem Ermessen Höchstkredite (wie z. B. einen Höchstwert pro Transaktion, einen Höchstwert für alle Transaktionen pro Karte über einen bestimmten Zeitraum oder eine Höchstanzahl von Transaktionen pro Karte über einen bestimmten Zeitraum) festlegen, oberhalb derer Transaktionen abgelehnt oder Karten gesperrt werden können. WEX kann diese Höchstkredite nach freiem Ermessen festlegen und jederzeit ändern. WEX kann, ohne dazu verpflichtet zu sein, Transaktionen ablehnen oder Karten sperren, die diese Höchstkredite überschreiten, und WEX haftet nicht, wenn Karten bei Überschreiten der Höchstkredite verwendet werden. Auf Anfrage des Kunden kann WEX eine Karte/Karten ausstellen, die vom Höchstkredit befreit ist/sind. Der Kunde hält WEX auf Verlangen von sämtlichen Kosten, Ansprüchen und Forderungen schadlos, die aus oder in Verbindung mit der Verwendung derartiger Karten entstehen.
  3. Ein Mitarbeiter einer Tankstelle kann, ohne dazu verpflichtet zu sein, den Karteninhaber dazu auffordern, sich angemessen auszuweisen, um den Nachweis zu erbringen, dass seine Identität dem Namen auf der Fahrerkarte entspricht. Kann der Karteninhaber diesen Nachweis nicht erbringen, kann der Netzwerkpartner die Transaktion ablehnen und/oder die Karte einbehalten.

4.6 Verlorene, gestohlene oder kopierte Karten und Dritten unrechtmäßig bekannt gewordener PIN-Code 

  1. Hat der Kunde und/oder Karteninhaber Grund zu der Annahme, dass eine Karte verloren, gestohlen, kopiert oder nicht fristgerecht zugegangen ist oder dass die PIN Dritten unrechtmäßig bekannt geworden ist, muss der Kunde oder Karteninhaber WEX dies unverzüglich, vorzugsweise über das Webportal oder per Telefon oder per E-Mail mitteilen. Wenn die Mitteilung mündlich erfolgte, bestätigt der Kunde oder Karteninhaber dies durch eine schriftliche Mitteilung innerhalb von 2 darauffolgenden Werktagen.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche Transaktionen, die mit einer verlorenen, gestohlenen oder kopierten Karte (einschließlich von Transaktionen mit einem Duplikat der Karte), in einem Zeitraum von 2 Werktagen nachdem WEX die schriftliche Mitteilung oder die Bestätigung, dass die Karte verloren ging oder gestohlen wurde, vom Kunden oder Karteninhaber erhalten hat, vorgenommen wurden. Werden Transaktionen mit der Karte, die verloren, gestohlen oder kopiert wurde, jedoch nach 2 Werktagen durchgeführt und wird dabei der richtige PIN-Code verwendet, bleibt der Kunde für diese Transaktionen haftbar, bis WEX die verlorene, gestohlene oder kopierte Karte gesperrt hat, was WEX so schnell wie vertretbar möglich durchzuführen hat. Wird die Karte nach der Mitteilung, dass die Karte verloren, gestohlen oder kopiert wurde, von dem Kunden oder Karteninhaber verwendet, bleibt der Kunde außerdem für diese Transaktionen haftbar und WEX kann dem Kunden eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen, die zur Deckung der Kosten geeignet ist, die WEX infolge der Mitteilung des Kunden oder Karteninhabers entstanden sind. Dies betrifft auch Zahlungen, die WEX als Belohnung für die Einziehung dieser Karte an eine Person leistet.
  3. Der Kunde haftet für sämtliche Transaktionen, die mittels einer Karte mit einem Dritten unrechtmäßig bekannt gewordenen PIN-Code vorgenommen wurden, bis (1) der Kunde oder Karteninhaber WEX dies, wie in Ziffer 4.6 (a) oben beschrieben, mitgeteilt hat; und (2) bis die Kundendienstabteilung die betroffene Karte, bei der die oberen Ecken abgeschnitten wurden, erhalten hat.
  4. Der Kunde und/oder Karteninhaber unterstützt WEX in angemessener Form, um den Verlust, die Vervielfältigung oder den Diebstahl einer Karte zu untersuchen und WEX bei der Wiedererlangung der verlorenen oder gestohlenen Karte oder des Kartenduplikats behilflich zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionen auf seiner Gesamtabrechnung zu überprüfen und WEX nicht autorisierte Transaktionen und jeden in den Abrechnungen festgestellten Fehler unverzüglich mitzuteilen.

4.7 Kündigung, Sperrung, Einziehung oder Ersatz von Karten

  1. Der Kunde kann eine Karte durch schriftliche Mitteilung dauerhaft oder vorübergehend sperren lassen.
  2. Beabsichtigt der Kunde, aus beliebigem Grund eine Karte zu kündigen oder zu widerrufen, muss er dies WEX entsprechend mitteilen und die Karte mit abgeschnittener Ecke an WEX zurückgeben. Bis die Karte bei WEX eingegangen ist, bleibt der Kunde für sämtliche Transaktionen, die mit einer gekündigten oder eingezogenen Karte vorgenommen werden, haftbar.
  3. Der Kunde stellt nach dem Erhalt neuer Karten, mit denen vorhandene oder abgelaufene Karten ersetzt werden, sicher, dass die ersetzten Karten unverzüglich vernichtet werden. Der Kunde bleibt für sämtliche Transaktionen, die mit den ersetzten Karten vorgenommen werden, haftbar.

4.8 WEX behält sich das Recht vor, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden Gebühren für die Neuausstellung und den Ersatz einer Karte zu erheben.

4.9 Der Kunde kann sich unter keinen Umständen auf unregelmäßige Verwendung von Karten durch den Kunden und/oder Karteninhaber und/oder Dritte oder auf eine betrügerische Verwendung berufen.

  1. Preis, Fakturierung und Zahlung
    5.1 Preis
  1. Der Basispreis, der dem Kunden für die Treibstoffprodukte berechnet wird, ist Folgender:

(i) In Deutschland ist der Basispreis der Zapfsäulenpreis; Kunden können oder können nicht zu Nachlässen vom Zapfsäulenpreis berechtigt sein; dies wird zum Zeitpunkt der Kontoeinrichtung vereinbart;

(ii) in den Niederlanden und Frankreich: der zum Zeitpunkt der Betankung geltende Kartenlistenpreis, dessen aktuellste Fassung dem Kunden auf Wunsch per E-Mail mitgeteilt wird;

(iii) in Belgien und Luxemburg: der offizielle Listenpreis, wie er von der lokalen Regierung unter https://economie.fgov.be/nl/themas/energie/energieprijzen/maximumprijzen/officieel-tarief-van-de für Belgien und https://guichet.public.lu/fr/outils/prix-prod-petrol.html für Luxemburg veröffentlicht wird;

(iv) außerhalb von Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden: je nach Fall der offizielle Preis zum Zeitpunkt der Betankung oder die geltende Preisliste der fakturierenden Stelle.

  1. Weicht der Zapfsäulenpreis vom vertraglich vereinbarten Grundpreis ab, so ist letzterer maßgebend, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.
  2. Waren und Dienstleistungen, die keine Treibstoffprodukte sind, werden zu dem von der Tankstelle auferlegten Preis in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben etwas Anderes vereinbart.
  3.  Waren und Dienstleistungen werden einschließlich der im Land der Lieferung erhobenen Gebühren, Steuern, Abgaben und allen sonstigen Gebühren abgerechnet. Die Umsatzsteuer (USt.) wird für Lieferungen in den Ländern, in denen dies rechtlich möglich ist, separat ausgewiesen. Steuern, Abgaben und Gebühren werden ggf. auch zu sämtlichen Bearbeitungsgebühren oder sonstigen zahlbaren Beträgen hinzugerechnet. Die Kunden sind dafür zuständig, WEX zur gegebenen Zeit etwaige Änderungen ihrer landesspezifıschen internationalen (USt.-) ID-Nummern mitzuteilen.
  4. WEX kann dem Kunden nach freiem Ermessen für die dem Kunden und/oder Karteninhaber erbrachten Kundendienstleistungen oder bereitgestellten Einrichtungen eine Gebühr auferlegen; dies kann unter anderem die Anwendung einer prozentualen Servicegebühr auf den Kauf aller Waren und Dienstleistungen beinhalten. WEX kann die Höhe der Gebühren oder die Dienstleistungen, auf die sich die Gebühren beziehen, von Zeit zu Zeit ändern. Eine Liste der geltenden Gebühren ist auf der Webseite www.wexkarte.de/gebuehrenuebersicht/ veröffentlicht.
  5. Der Basispreis, Ermäßigungen und Gebühren können jeweils einseitig nach freiem Ermessen von WEX geändert und aktualisiert werden. Zur Klarstellung: sämtliche Änderungen, die in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 5.1 (f) gemacht wurden, treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

5.2 Rechnungstellung

  1. Wenn Transaktionen verarbeitet worden sind, werden diese dem Kunden in der Häufigkeit, wie sie zwischen WEX und dem Kunden vereinbart worden ist, in Rechnung gestellt. WEX behält sich das Recht vor, die Häufigkeit der Rechnungstellung und die Zahlungsbedingungen des Kunden nach vorheriger Mitteilung zu ändern.
  2. Rechnungen (einschließlich USt.) werden dem Kunden von WEX in elektronischer Form zusammen mit einer Übersicht über alle Transaktionen übermittelt. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht, die Gültigkeit einer elektronischen Rechnung anzufechten. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jede elektronische Rechnung die Originalrechnung ist. Der Kunde verpflichtet sich, WEX gültige E-Mail-Adressen und den Namen einer Kontaktperson für den Empfang elektronischer Rechnungen mitzuteilen. Im Falle einer Änderung der E-Mail-Adresse(n), der Kontaktperson oder beider, verpflichtet sich der Kunde, dies WEX so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen. Wenn die Zustellung einer elektronischen Rechnung fehlschlägt, ist WEX nicht dafür verantwortlich, und der Kunde wird nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die Rechnung zu bezahlen. Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform zu erhalten, so teilt er dies WEX schriftlich mit. In diesem Fall verpflichtet sich WEX, dem Kunden eine Rechnung in Papierform zuzusenden. WEX behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für die Papierrechnung zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, zu überprüfen, ob die erhaltenen Rechnungen die korrekten Informationen (einschließlich u.a. der Transaktionsdaten) sowie die anderen vom Kunden angegebenen Informationen, die auf der Rechnung erscheinen, enthalten. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, so gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.
  3. Dem Kunden werden die gekauften Waren und Dienstleistungen in Euro (€) in Rechnung gestellt. Einkäufe in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs in die entsprechende Währung umgerechnet. Wenn die Karte außerhalb der Eurozone verwendet wird, können Verwaltungskosten auferlegt werden.
  4. WEX stellt Rechnungen oder Lastschriften aus oder veranlasst die Ausstellung von Rechnungen oder Lastschriften in seinem Namen für Waren und Dienstleistungen, die von Netzwerkpartnern an den Kunden und/oder Karteninhaber verkauft/bereitgestellt wurden. Wenn der Kunde eine Rechnung für Waren und Dienstleistungen, die von Netzwerkpartnern verkauft/erbracht wurden, benötigt und WEX eine Lastschrift erteilt hat, sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Transaktion eine Rechnung in der Tankstelle anfordern. Rechnungen und Lastschriften werden hier gemeinsam als „Rechnung(en)“ bezeichnet.
  5. Rechnungen werden auf der Grundlage von Transaktionsdaten, die die Netzwerkpartner WEX übermitteln, erstellt. Daher können von den Netzwerkpartnern übermittelte spätere Korrekturen zu einer Berichtigung der Rechnungen führen.
  6. Quittungen oder Zweitausfertigungen davon werden nicht von WEX ausgestellt und sollten erforderlichenfalls zum Zeitpunkt der Transaktion bei der Tankstelle von dem Kunden oder Karteninhaber erhalten werden.

5.3 Zahlungsziel, Zahlungsmodus und Sicherheiten

(a) Die Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum („Zahlungsfrist„) zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen ohne Skonto, Abzug oder Aufrechnung zu bezahlen, so dass der volle Betrag in der auf der Rechnung angegebenen Währung innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Bankkonto von WEX gutgeschrieben wird. Andernfalls entsteht „Zahlungsverzug„.

(b) Sofern WEX nichts Anderes vereinbart hat, erfolgen die Zahlungen mittels Lastschriftverfahren (SEPA). WEX kann für jede andere Zahlungsmethode als den Lastschrifteinzug eine Gebühr erheben. Der Kunde stellt WEX ein Lastschriftmandat in einer für WEX akzeptablen Form zur Verfügung und stellt sicher, dass während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages und für 2 Monate danach ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt. Sollte dennoch zu irgendeinem Zeitpunkt eine Lastschrift von WEX von der Bank des Kunden zurückgerufen werden, wird der Kunde unverzüglich einen Betrag in Höhe der zurückgerufenen Lastschrift an WEX zahlen. WEX ist berechtigt, eine Verwaltungsgebühr zu erheben, die sich entsprechend den Bankgebühren erhöht, die WEX für zurückgerufene oder fehlgeschlagene Lastschriften entstehen. Abweichend von den allgemein geltenden Regeln für Lastschriften mittels SEPA-Mandat behält sich WEX das Recht vor, dem Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Wertstellungsdatum der Rechnung eine Vorabinformation mit Angabe des Betrags und des Ausführungsdatums zuzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, WEX alle Änderungen seiner Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen, um Zahlungsverzug zu vermeiden.

(c) WEX hat das Recht, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit die Zahlungsmethode oder die Zahlungsfrist zu ändern und einen dem Kunden gewährten Kredit zu ändern oder zu widerrufen. Ungeachtet anderer Rechtsmittel, die WEX zur Verfügung stehen, werden im Falle des Widerrufs eines Kredits alle zu diesem Zeitpunkt fälligen und geschuldeten Beträge, unabhängig davon, aus welchem Grund und ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht, sofort fällig, und alle künftigen Verkäufe von WEX an den Kunden und/oder Karteninhaber erfolgen nach Wahl von WEX gegen Vorauszahlung oder werden vollständig durch eine Sicherheit gemäß Ziffer 5.3 (d) gedeckt.

(d) Auf Verlangen stellt der Kunde WEX eine Sicherheit in der Höhe, Art, und Form und von dem Bürgen, die bzw. den WEX jeweils nach freiem Ermessen im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages oder eines ihm untergeordneten Vertrages vorgibt, und erhält diese aufrecht. WEX kann den Kunden auffordern, den durch die Sicherheit gedeckten Betrag zu erhöhen oder eine zusätzliche Sicherheit zu stellen, wenn WEX nach freiem Ermessen der Auffassung ist, dass dies notwendig ist, um die laufenden oder künftigen Zahlungen des Kunden an WEX sicherzustellen. Der Kunde erneuert ablaufende Sicherheiten spätestens an dem Datum, das dem Ablaufdatum der Sicherheit entspricht, abzüglich der Anzahl der Tage, die der zu dem betreffenden Zeitpunkt gültigen Zahlungsfrist entsprechen. Versäumt ein Kunde, dies zu tun, ist WEX zur Sperrung der Karten berechtigt. Wenn eine Haftungsübernahmeerklärung der Muttergesellschaft vorliegt und die Muttergesellschaft, die die Haftungsübernahmeerklärung gegeben hat, infolge einer Änderung der Beteiligungsstruktur bei den verbundenen Unternehmen des Kunden nicht mehr Muttergesellschaft des Kunden ist, hat der Kunde unverzüglich eine andere für WEX akzeptable Sicherheit zu leisten, bis die Muttergesellschaft, die die Haftungsübernahmeerklärung gegeben hat, bestätigt, dass die Sicherheit weiterhin besteht. Das Versäumnis, stets angemessene Sicherheiten zu stellen oder aufrechtzuerhalten, hat unverzüglich zur Folge, dass sämtliche Beträge, die der Kunde WEX schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) unabhängig davon, auf welchem Konto, unverzüglich und automatisch zur Zahlung fällig werden. Der Kunde stellt sicher, dass WEX die Möglichkeit hat, die Sicherheit bis mindestens 6 Monate vom Ende des Monats nach Beendigung dieses Vertrages in Anspruch zu nehmen.

(e) Strittige Rechnungen hat der Kunde am Fälligkeitstermin vollständig zu bezahlen. Wenn die Parteien daraufhin vereinbaren, dass diese Rechnung um einen bestimmten Betrag berichtigt werden muss, stellt WEX sofort eine Gutschrift aus und zahlt diesen Betrag zurück oder rechnet ihn mit Beträgen, die der Kunde WEX schuldet, auf. Zur Klarstellung: jede Streitigkeit in Bezug auf eine Rechnung muss vom Kunden innerhalb von 28 Tagen ab dem Rechnungsdatum vorgebracht werden.

(f) WEX und seine verbundenen Unternehmen können jederzeit, ohne dem Kunden dies mitzuteilen oder von ihm einzufordern, alle Beträge, die WEX und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet, mit allen Beträgen, die der Kunde oder eines seiner verbundenen Unternehmen WEX und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen schuldet, aufrechnen. Der Kunde darf keine von ihm zu zahlenden Beträge zurückbehalten oder mit von WEX zu zahlenden Beträgen aufrechnen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

(g) Falls WEX einem Kunden einen Betrag nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens in Rechnung stellt (aus welchem Grund auch immer), ist WEX dennoch berechtigt, eine Rechnung über diesen Betrag auszustellen, es sei denn, der Anspruch ist nach geltendem Recht verjährt.

(h) Die Rechnungsstellung für Transaktionen außerhalb von Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden kann im Namen eines anderen Unternehmens erfolgen.

5.4 Zahlungsverzug des Kunden

  1. Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt, dass sämtliche Beträge, die der Kunde WEX schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) unabhängig davon, auf welchem Konto, unverzüglich und automatisch zur Zahlung fällig werden. Dies gilt unbeschadet des Rechts von WEX, automatisch und ohne vorherige Mitteilung den Zinssatz zu verlangen.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, Gebühren und sonstigen Verbindlichkeiten, die WEX infolge des Zahlungsverzugs entstehen. WEX ist berechtigt, zusätzlich zu allen anderen fälligen Beträgen sämtliche Kosten für die Schuldeneintreibung, einschließlich Anwaltskosten, in dem gesetzlich zulässigen Umfang zu berechnen. Für Zahlungen, die nicht am Fälligkeitstermin geleistet werden, behält sich WEX das Recht vor, hinsichtlich dieses Zahlungsverzugs eine Gebühr zu erheben.
  3. Sämtliche Zahlungen des Kunden und sämtliche Gutschriften oder Erstattungen für den Kunden werden wie folgt auf Zahlungen angerechnet: (1) auf fällige Zinsen; (2) auf unbesicherte Teile der Forderung; (3) auf besicherte Teile der Forderung und schließlich (4) auf sonstige Verbindlichkeiten gegenüber WEX.
  4. WEX kann, ohne dies vorher mitzuteilen oder zu verlangen, die Sicherheit ganz oder teilweise verwenden, um Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen des Kunden gegenüber WEX, einschließlich Verbindlichkeiten, die aus Käufen im Rahmen dieses Vertrags oder aus anderen, zwischen dem Kunden und WEX über die Nutzung von Karten geschlossenen Verträgen entstehen, ganz oder teilweise zu verrechnen bzw. zu erfüllen.
  5. Wurde eine Barkaution geleistet, kann diese Kaution nach freiem Ermessen von WEX als Zahlung für Transaktionen, die bereits oder noch nicht in Rechnung gestellt worden sind, verwendet werden.
  6. Bei Zahlungsverzug, bei Nichstellung oder –aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit, bei Überschreitung des Höchstkredits oder wenn WEX nach eigenem Ermessen bestimmt, dass objektive Gründe für die Schlussfolgerung vorliegen, dass die finanzielle Lage des Kunden beeinträchtigt oder nicht zufriedenstellend ist oder wahrscheinlich sein wird, kann WEX die Karten des Kunden sofort ohne vorherige Ankündigung sperren oder kündigen.
  7. Im Fall eines Zahlungsverzugs behält sich WEX das Recht vor, eine Gebühr für alle Transaktionen in einem Zeitraum von 3 Monaten, die dem aufgetretenen Zahlungsverzug unmittelbar folgen, zu berechnen.
  8. WEX behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, die Karten auszusetzen oder eine Gebühr zu erheben, wenn der Höchstkredit des Kunden oder Karteninhabers überschritten wird.
  9. WEX (oder seine Bevollmächtigten oder Vertreter) kann Kreditprüfungen beim Kunden durchführen. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung, dass WEX (oder seine Bevollmächtigten oder Vertreter) derartige Prüfungen durchführen darf. Hiermit bestätigt der Kunde und erteilt seine Zustimmung, dass die Kreditprüfungen beinhalten können, dass Informationen über den Kunden an lizenzierte Wirtschaftsauskunfteien oder Dritte weitergeleitet werden. Gelegentlich kann WEX die aufgrund der Kreditprüfungen zur Verfügung gestellten Informationen verwenden, um den Kunden jeweils über ein anderes von WEX oder einem Dritten angebotenes Produkt zu informieren.
  10. WEX kann periodische Risikoanalysen von Kunden unter dem Einsatz der von der Branche anerkannten Management-Tools für das Gefährdungspotenzial und/oder von allgemeinen Marketinginformationen durchführen. Falls aufgrund einer derartigen Risikoanalyse das Gefährdungspotenzial des Kunden ein bestimmtes Ausmaß des Gefährdungspotenzials, das von WEX nach eigenem Ermessen festgelegt wird, erreicht, kann eine risikobasierte Gebühr für alle Käufe von Waren und Dienstleistungen erhoben werden, so lange wie das Ausmaß des Gefährdungspotenzials erhöht ist, bis das ursprüngliche Gefährdungspotenzial wieder erreicht wird.
  1. Daten und Datenschutz

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle an WEX übermittelten Daten (einschließlich Name, Rechtsform, Anschrift, E-Mail-Adresse, Schlüsselpersonal, Bankdaten) korrekt sind und teilt WEX Änderungen sofort schriftlich mit. Der Kunde legt auf Anforderung einen vollständigen und korrekten Abschluss (falls verfügbar, den letzten geprüften Abschluss) und zugehörige Informationen rechtzeitig vor, um WEX bei dem Bewertungsverfahren für die Finanzlage zu unterstützen.

6.2 WEX haftet gegenüber dem Kunden nicht im Hinblick auf fehlerhafte Rechnungen, Unterlagen oder Meldungen zu Transaktionen, die daraus resultieren, dass ein Kunde, Karteninhaber oder Netzwerkpartner fehlerhafte Daten vorgelegt hat. Sämtliche Gelder, die der Kunde WEX schuldet, werden sofort zur Zahlung fällig, wenn WEX feststellt, dass die Daten, die der Kunde WEX vorgelegt hat, im Wesentlichen fehlerhaft sind.

6.3 Unter den Voraussetzungen von Ziffer 6.4 kann WEX jederzeit relevante Informationen über den Kunden, seine Karteninhaber oder seine Transaktionen gegenüber Dritten vorlegen, soweit WEX dies für die Ausführung dieses Vertrags für erforderlich hält. Der Kunde hat die in diesem Vertrag enthaltenen oder daraus abgeleiteten Informationen vertraulich zu behandeln.

6.4 Verarbeitung personenbezogener Daten

(a) In Bezug auf personenbezogene Daten, die WEX im Rahmen dieses Vertrags für den Kunden verarbeitet, ist der Kunde der Datenverantwortliche und WEX der Datenverarbeiter und in derartigen Fällen:

(i) wird WEX die personenbezogenen Daten ausschließlich entsprechend der dokumentierten Anweisungen des Kunden und zum Zwecke der Zurverfügungstellung der diesen Vertrag betreffenden Waren und Dienstleistungen verarbeiten und sofort den Kunden informieren, wenn eine Anweisung nach seiner Ansicht die Datenschutzgesetze verletzt;

(ii) wird WEX alle in Artikel 32 der DSGVO geforderten Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten;

(iii) wird WEX verantwortungsvolle Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, die unter Umständen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben könnten, sich der Verschwiegenheit verpflichtet haben;

(iv) wird WEX dem Kunden unverzüglich und jedenfalls innerhalb von fünf (5) Werktagen jedwede Kommunikation einer betroffenen Person in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, bzw. über jedwede andere Kommunikation (einschließlich von einer Aufsichtsbehörde), von der WEX Kenntnis hat und die sich auf die Pflichten einer der beiden Parteien in Bezug auf personenbezogene Daten durch die Datenschutzgesetze bezieht;

(v) wird WEX dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung etwaige Datenschutzverletzungen mitteilen;

(vi) wird WEX dem Kunden auf Verlangen geschäftlich angemessene Unterstützung in Bezug auf a) jegliche gemäß Klausel 6.4(iv) erhaltene Kommunikation; und b) etwaige Datenschutzverletzungen zur Verfügung stellen, einschließlich der Einführung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen;

(vii) erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass WEX grundsätzlich befugt ist, Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen („Unter-auftragsverarbeiter“), vorbehaltlich einer Mitteilung über die Unter-auftragsverarbeiter an den Kunden und der Einhaltung der sonstigen Bedingungen, die in Artikel 28 (2) und (4) der DSGVO dargelegt sind;

(viii) erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass die personenbezogenen Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes oder des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, übermittelt oder gespeichert werden können, damit WEX den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen kann. WEX wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Daten gemäß den Datenschutzgesetzen verarbeitet werden;

(ix) wird WEX dem Kunden auf Verlangen und bei Kostenübernahme durch den Kunden sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Ziffer 6.4 und des Artikels 28 der DSGVO erforderlich sind, und dem Kunden auf schriftliche Anfrage eine Kopie der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Prüfungen durch und Zertifizierungen von Dritten sowie entsprechende Zusammenfassungen zur Verfügung stellen; und

(x) wird WEX die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Kündigung oder Auslaufen dieses Vertrages beendigen und diese personenbezogenen Daten auf Verlangen des Kunden entweder dem Kunden zurückgeben oder die personenbezogenen Daten sicher löschen.

6.5 Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, die Anforderungen der Datenschutzgesetze zu erfüllen und garantiert, dass alle betroffenen Personen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß dieses Vertrages durch WEX informiert wurden, und dass er alle erforderlichen Zustimmungen von Karteninhabern zur Verarbeitung ihrer Daten durch WEX, Netzwerkpartner und von WEX benannte Dritte in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 6 vor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeholt hat oder einholen wird. Der Kunde wird sicherstellen, dass er zur Übergabe der relevanten personenbezogenen Daten an WEX berechtigt ist, damit WEX die personenbezogenen Daten entsprechend dieses Vertrags und den Datenschutzgesetzen für den Kunden verarbeiten und übermitteln kann.

6.6 Der folgenden Tabelle sind die Aktivitäten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die WEX für den Kunden durchführt, zu entnehmen:

 

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen entsprechend dieses Vertrages und für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages.
Art und Zweck der Verarbeitung Verarbeitung zur Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen wie in diesem Vertrag beschrieben.
Art der personenbezogenen Daten Namen, Anschriften, Telefonnummern, Ausweisdokumentennummern, Passnummern, Führerscheinnummern, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen
Kategorien betroffener Personen Mitarbeiter und Fahrer des Kunden, Einzelkaufleute und Karteninhaber

 

  1. Laufzeit und Kündigung

7.1 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald WEX den Antrag eines Kunden auf Ausstellung einer oder mehrerer Karte(n) annimmt. Die Karte kann bis zu dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum verwendet werden und ist bis zu diesem Datum gültig, es sei denn, der Vertrag wurde zuvor, wie in dieser Ziffer 7 dargelegt, gekündigt. Wird dieser Vertrag fortgesetzt und wurde die Karte innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Ablaufdatum verwendet, wird kurz vor dem Ablaufdatum eine neue Karte zugesandt. Dieser Vertrag gilt für jede neu ausgestellte Karte unter der Voraussetzung, dass dieser Vertrag fortbesteht und die bestehenden Karten innerhalb von 6 Monaten vor dem jeweiligen Ablaufdatum verwendet werden.

7.2 Ungeachtet weiterer Rechte, die WEX innehat, kann WEX diesen Vertrag unter den folgenden Umständen durch Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen,

  1. wenn ein Zahlungsverzug des Kunden besteht;
  2. wenn der Kunde seinen Höchstkredit überschreitet;
  3. wenn der Kunde keine angemessene Sicherheit stellt bzw. sie nicht aufrechterhält;
  4. wenn ein Verdacht auf Betrug oder Missbrauch der Karte(n) des Kunden und/oder Karteninhabers besteht, oder ein solcher Betrug oder Missbrauch nachgewiesen wurde;
  5. wenn der Kunde (i) für insolvent erklärt wird oder einen entsprechenden Antrag stellt, (ii) einen Zahlungsaufschub erhält oder einen entsprechenden Antrag stellt, (iii) aus anderen als den unter (i) und (ii) genannten Gründen liquidiert wird oder wenn das Vermögen des Kunden beschlagnahmt wird;
  6. wenn WEX eine Kreditprüfung oder ein Rating für den Kunden durchführt und/oder es einholt (der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass WEX dies von Zeit zu Zeit durchführen und/oder einholen kann), und dieses nach alleiniger Meinung von WEX nicht zufriedenstellend ist;
  7. wenn WEX nach eigenem Ermessen feststellt, dass es objektive Gründe gibt, die darauf schließen lassen, dass der finanzielle Status des Kunden beeinträchtigt oder unbefriedigend geworden ist oder wahrscheinlich wird;
  8. wenn der Kunde eine erhebliche Verletzung dieses Vertrags begeht und er, sofern eine solche Verletzung behoben werden kann, die Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung behoben hat; oder
  9. wenn der Kunde diesen Vertrag ohne Zustimmung von WEX überträgt, oder wenn ein Kontrollwechsel auf Seiten des Kunden stattfindet.

7.3 Wird dieser Vertrag gekündigt, gleich, aus welchem Grund, wird der gesamte offene Saldo auf dem Konto des Kunden (unabhängig davon, ob bereits in Rechnung gestellt oder nicht) unverzüglich vollständig zur Zahlung an WEX fällig. Bei Beendigung dieses Vertrages endet das Recht des Kunden und/oder Karteninhabers, die Karten zu verwenden, und der Zugriff des Kunden und/oder Karteninhabers auf das Webportal kann gesperrt oder eingeschränkt werden. Dies gilt unbeschadet der Haftung des Kunden für die Verwendung der Karten nach der Beendigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem WEX diese Karten zurückerhalten hat, sowie unbeschadet der Rechte von WEX, die zum Zeitpunkt der Beendigung zu den Bedingungen, die vor der Kündigung des Vertrages galten, bereits entstanden sind.

  1. Haftungsausschluss und -beschränkungen

8.1 WEX übernimmt keine stillschweigende oder ausdrückliche Gewährleistung für die Waren oder Dienstleistungen, die dem Kunden geliefert werden. WEX haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden und/oder Karteninhaber in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen entstehen, soweit eine solche Haftung gesetzlich beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. WEX haftet nicht für das Versäumnis von Netzwerkpartnern, Karten zu verarbeiten, oder für die Weigerung von Netzwerkpartnern, Karten zu akzeptieren. Für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen durch Netzwerkpartner sind allein diese Netzwerkpartner verantwortlich und der Kunde muss Forderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen direkt bei diesen Netzwerkpartnern geltend machen.

8.2 Die Haftung von WEX aus diesem Vertrag für Forderungen in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen, die mit einer Karte gekauft wurden, ist auf den Kaufpreis dieser Waren und Dienstleistungen beschränkt.

8.3 WEX haftet nicht für entgangene Gewinne, Umsatzeinbußen oder entgangene Gelegenheiten oder Folgeschäden oder indirekte Verluste oder Schäden die dem Kunden und/oder Karteninhaber infolge einer Forderung entstehen.

8.4 Der Kunde oder Karteninhaber verzichtet auf etwaige Ansprüche, wenn er diese nicht innerhalb von 1 Jahr ab dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch ausgelöst hat, per Einschreiben geltend macht.

8.5 Der Kunde verpflichtet sich, WEX, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragten für alle Verluste, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Kunden und/oder seiner Karteninhaber verursacht werden oder darauf zurückzuführen sind, zu entschädigen und schadlos zu halten.

8.6 Nichts in diesem Vertrag hat die Wirkung, die Haftung von WEX in Bezug auf einen Anspruch, der infolge von Betrug, Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von WEX, seinen Vertragspartnern oder Vertretern und deren jeweiligen Mitarbeitern entsteht beschränken oder ausschließen (aber, zur Klarstellung: WEX haftet gegenüber dem Kunden und/oder dem Karteninhaber in keiner Weise für Betrug, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Drittanbietern), soweit die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, und unter der Voraussetzung, dass WEX in keinem Fall für Folgeschäden oder indirekte Verluste haftet, wie auch immer diese entstehen.

  1. Höhere Gewalt

WEX haftet nicht für die Nichterfüllung verspätete Erfüllung dieses Vertrages, wenn sich dieser Umstand aufgrund oder in Verbindung mit einem Ereignis ergibt, welches nicht im unmittelbaren Einflussbereich von WEX liegt, wie insbesondere, aber nicht abschließend, die folgenden Ereignisse:

  1. Streiks, Aussperrungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten jeglicher Art, teilweise oder allgemeine Arbeitsniederlegung (unabhängig davon, ob die vorstehend genannten Punkte rechtmäßig sind oder die eigenen Mitarbeiter von WEX oder andere betreffen);
  2. Krieg, Feindseligkeiten, terroristische Akte oder örtliche, landesweite oder internationale Notlagen;
  3. höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Pandemien;
  4. jedes Unvermögen, Energie, Betriebsmittel, Ausrüstung, Transportmittel, das gemäß diesem Vertrag zu liefernde Produkt oder den Rohstoff, aus dem das Produkt direkt oder indirekt stammt, zu beschaffen;
  5. technische Probleme, Störungen oder Unfälle in Verbindung mit Betrieben,

Maschinen,    Einrichtungen,    Tankstellen,    Transportausrüstung,
Kommunikationssystemen, Computer-Hardware oder -Systemen oder anderer Ausrüstung wie z. B. Kartenlesegeräten;

  1. sämtliche Transporthindernisse;
  2. Treibstoffbestände von WEX sinken unter ein Niveau, das WEX nach freiem Ermessen für notwendig hält, ab;
  3. gutgläubige Beachtung von Vorschriften, Anordnungen oder Anfragen oder Eingriffen oder auferlegten Beschränkungen einer internationalen, nationalen oder kommunalen Hafenbehörde oder sonstigen Behörde bzw. von Personen, die für diese Behörde angeblich handeln (unabhängig davon, ob sich dies letztlich als wirksam oder unwirksam erweist); oder
  4. die Androhung oder die begründete Befürchtung eines der oben genannten Ereignisse.
  1. Allgemeines

10.1 WEX kann jede Bestimmung dieses Vertrages einseitig ändern, ergänzen oder streichen, und Änderungen dieses Vertrages sind auf der Website zu veröffentlichen (einschließlich des jeweiligen Datums ihres Inkrafttretens). Der Kunde muss sich von Zeit zu Zeit online über Aktualisierungen oder Änderungen dieses Vertrages informieren. Die Nutzung einer Karte nach einer solchen Aktualisierung dieses Vertrages gilt als Annahme des geänderten Vertrages durch den Kunden.

10.2 WEX kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen oder abtreten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übertragung, Abtretung oder das Factoring von Schulden oder Forderungen). Darüber hinaus kann WEX nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung einen Bevollmächtigten oder Auftragnehmer für die Verhandlung und/oder Ausführung dieses Vertrages ernennen, und der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zu einer solchen Ernennung. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WEX übertragen oder abtreten.

10.3 Jede Partei wendet angemessene Sorgfalt an, um Handlungen oder Bedingungen zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt mit denen der jeweils anderen Partei führen können. Diese Verpflichtung findet auf die Tätigkeiten der Mitarbeiter und Bevollmächtigten jeder Partei im Rahmen der Beziehung zu den Mitarbeitern und Familien der jeweils anderen Partei, ihrer Vertreter, Verkäufer, Zulieferer sowie im Rahmen der Beziehung zu Dritten Anwendung. Die Erfüllung dieser Anforderung durch eine Partei umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass die Mitarbeiter oder Bevollmächtigten dieser Partei größere Geschenke, Bewirtung, Zahlungen, Darlehen oder sonstige Gegenleistungen machen, entgegennehmen, zur Verfügung stellen oder anbieten, und zwar zu dem Zweck, Einzelpersonen dahingehend zu beeinflussen, dass sie entgegen den Interessen der jeweils anderen Partei handeln. Jede Partei hat die Identität ihrer Vertreter oder Mitarbeiter, von denen in irgendeiner Form bekannt ist, dass sie an den Geschäften der jeweils anderen Partei oder an deren Finanzierung in erheblicher Weise interessiert sind, umgehend mitzuteilen.

10.4 Keines der Rechtsbehelfe von WEX gegen den Kunden ist als ausschließlich zu betrachten, sondern jeder Rechtsbehelf ist, soweit gesetzlich zulässig, kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen hierin genannten oder WEX anderweitig zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen. Die Ausübung oder der Beginn der Ausübung eines oder mehrerer Rechtsbehelfe durch WEX schließt die gleichzeitige oder spätere Ausübung anderer Rechtsbehelfe durch WEX nicht aus. Alle Rechtsbehelfe von WEX überdauern, soweit gesetzlich zulässig, die Beendigung dieses Vertrages gleich welcher Art. Soweit gesetzlich zulässig, gilt keine Verzögerung und kein Versäumnis seitens WEX bei der Ausübung eines Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Privilegs von WEX als Verzicht auf diese.

10.5 Jede der Klauseln in diesem Vertrag ist unabhängig und trennbar und berührt im Falle einer Erklärung der Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die Auslegung oder Wirkung einer anderen Klausel in diesem Vertrag.

10.6 Dieser Vertrag stellt die gesamte Übereinkunft zwischen WEX und dem Kunden über die Verwendung der Karten dar und ersetzt sämtliche anderen Vereinbarungen und Übereinkünfte (unabhängig davon, ob in schriftlicher oder mündlicher Form) über die Verwendung der Karten.

10.7 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.

10.8 Die Bestimmungen dieses Vertrages in Bezug auf Vertraulichkeit, Haftung, geltendes Recht und Streitbeilegung sowie andere Bestimmungen, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Art weiterhin gelten sollen, bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags in Kraft.

10.9 Dieser Vertrag und die Lieferung von Waren, die in Verbindung mit der Verwendung der Karte erfolgt, unterliegen dem Recht der Niederlande (mit Ausnahme der Vorschriften des niederländischen Kollisionsrechts), und der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Rotterdam, Niederlande. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980 („CISG„) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  1. Geistiges Eigentum

Alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Website, die Webportal-Software und andere Materialien wie Analysen, Designs, Dokumentationen, Berichte, Preisangebote und diese vorbereitendes Material gehören ausschließlich WEX oder seinen Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.